miércoles, 4 de noviembre de 2015

Auswandern nach Uruguay / Einwandern in Uruguay - BESTIMMUNGEN

Letztes Aktualisierungsdatum: 04.06.2021

Eine rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung eines Auswanderungsvorhabens ist das A und O: 
Gern unterstützen wir Sie bei der Verwirklichung des geplanten Neustarts und bieten Ihnen eine kompetente Betreuung sowie Beratung und Zulieferung von Informationen.

Genauere Details bitte auf Anfrage: rr.partneruy@gmail.com


WELCHE DOKUMENTE WERDEN ZUR ANTRAGSTELLUNG BENÖTIGT?
Die nachfolgende CHECKLISTE bietet Ihnen einen zusammenfassenden Überblick ... Auftraggeber werden ausführlich über weitere Feinheiten informiert, die einen reibungslosen Ablauf der anfallenden Formalitäten zur Erlangung des Status eines "Residente en Trámite", dem Erhalt der uruguayischen ID-Karte = "Cédula" und Erteilung der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung = "Residencia" gewährleisten.

  • gültiger Reisepass
  • 1 Passbild
  • Auszug aus dem Geburtseintrag (internationale Geburtsurkunde) mit Apostille
  • Auszug aus dem Heiratseintrag (internationale Heiratsurkunde) mit Apostille
  • Apostilliertes - einwandfreies - Führungszeugnis (Strafregisterauszug) des Geburtslandes, des Landes dessen Staatsangehörigkeit man besitzt SOWIE der Länder, in denen man in den letzten fünf Jahren vor der geplanten Antragstellung gelebt hat. Das erwähnte Dokument ist nur 6 Monate gültig.
    Die apostillierten Dokumente sind in Uruguay zu übersetzen (im Ausland vorgenommene Übersetzung werden NICHT anerkannt).
  • Impfpass, der in Uruguay in einen landesüblichen Impfausweis umzuschreiben ist.

IMPFUNGEN und FRAUENÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN
  • Personen ab dem 22. Lebensjahr haben die MASERN-Schutzimpfung sowie die 10 Jahre gültige TETANUS-Impfung nachzuweisen. Aufzuführen ist das Impf- und Gültigkeitsdatum der Impfungen.
  • Kinder / Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr benötigen den kompl. Impfpass, der den Anforderungen des uruguayischen Impfschema "Esquema de Vacunación" zu entsprechen hat.
  • Für Kinder unter 14 Jahren wird zudem das "Kinderuntersuchungsheft" benötigt und die darin vermerkte letzte routinemässige Untersuchung darf nicht älter als 6 (sechs) Monate sein.
  • Frauen zwischen 21 und 65 Jahren: Befundbericht des letzten PAP-Abstrichs.
  • Frauen zwischen 50 und 59 Jahren: ebenfalls Befundbericht der Mammographie ODER Sonographie.

IN URUGUAY AUSZUSTELLENDE DOKUMENTE
  • Gesundheitsschein - dieser wird von speziell zu diesem Zweck zugelassenen Kliniken erstellt und ist 24 Monate gültig.
  • Notarielle Einkommensbescheinigung - Hierzu hat die Notarin Unterlagen einzusehen, aus denen entnehmbar ist, dass den Antragstellern monatlich mindestens USD 500 pro Person zur Verfügung stehen.
    Anerkannt werden: Miet-, Renten-, Zinseinnahmen oder Gewinnbeteiligungen bzw. -entnahmen, Einkünfte aus einer (selbständigen) Tätigkeit, sofern diese in Uruguay bzw. online ausgeübt wird.
    SPAREINLAGEN werden dahingegen NICHT akzeptiert.
SÄMTLICHE Dokumente haben dem Migrationsamt SPÄTESTENS innerhalb EINES JAHRES vorzuliegen;
anderenfalls wird die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung ("Residencia") NICHT erteilt.

Die Zufriedenheit unserer Kunden liegt uns sehr am Herzen. Neben hoher Servicequalität spielt daher vor allem die direkte und effektive Kommunikation eine große Rolle. Bei Fragen, Problemen und der Suche nach Lösungen steht Ihnen sowohl das umfangreiche Know-How unserer Beraterin als auch ihre langjährige Erfahrung zur Verfügung.
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  • APOSTILLE - zur VEREINFACHUNG der BEGLAUBIGUNGSFORMALITÄTEN. Mit Wirkung vom 14. Oktober 2012 ist Uruguay dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten. Hierdurch wird die Dokumentenbeibringung erheblich vereinfacht. Urkunden der Mitgliedstaaten, die zur Vorlage in Uruguay bestimmt sind, bedürfen zur Gültigkeit in Uruguay der entsprechenden Apostille. Ihre Urkunden müssen also nicht mehr vom zuständigen uruguayischen Konsulat legalisiert werden.
    Hier können Sie eine nach Mitgliedstaaten geordnete Liste mit den jeweils zuständigen Behörden abrufen.
  • Sie benötigen eine PERSONENSTANDSURKUNDE, ein notarielles/gerichtliches Dokument aus dem Ausland. Wie können Sie diese beschaffen? >> weiterlesen

Fachliche Kompetenz und Leistung sind für uns eine Selbstverständlichkeit.
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